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Die Dr.-Friedrich-Schneider-Halle verfügt über einen großen Saal, eine
Seitengalerie, einen Gastraum, einen Konferenzraum und einen
Veranstaltungsraum im Keller. Im großen Saal kann für insgesamt 504
Gäste bestuhlt werden. Werden Tische hinzugestellt, bietet der Saal für
380 Gäste Platz.
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- Miete
- Saal einschließlich aller Nebenräume, Bühne und Bar
Öffentliche Tanz- und sonstige Veranstaltungen, gewerbliche
Veranstaltung
und sonstige Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgeld erhoben wird,
je Veranstaltung
250,- €
Bei auswärtigen Veranstaltern 300.-- €
Bei den Ballveranstaltungen der örtlichen Vereine wird die Gebühr für je einen Ball im Jahr ermäßigt auf
80,- €
Prunksitzung, Modenschau, Tagungen u.ä. Veranstaltungen des
Pächters 140,- €
bei auswärtigen Veranstaltern 300,- €
Sonstige kulturelle Veranstaltungen
Konzerte, Ausstellungen, Versammlungen, Theater, Festbankett, 60,- €
bei auswärtigen Veranstaltern 150,- €
- Wirtschaftsraum
Veranstaltungen von Vereinen 40.-- €
Private Veranstaltungen und Veranstaltungen von
Wirtschaftsunternehmen 140.-- €
- Entschädigung für den Hausmeister
bei Veranstaltungen tagsüber bis 24.00 Uhr je Std. 11,- €
ab 0.00 Uhr- 6.00 Uhr je Std. 12,- €
- Kostenersatz für sonstige Auslagen
(Reinigung, Strom, Brandwache, Heizung, Müllbeseitigung, Wasser)
diese Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand bzw. Verbrauch
abgerechnet.
Je Reinigungskraft und Stunde 11,- €
Zur Minderung der Reinigungskosten ist von den Veranstaltern eine
Grobreinigung (besenrein) vorzunehmen.
Die Kostenhöhe für Strom und Heizung bestimmt sich nach dem
tatsächlichen
Verbrauch im Veranstaltungszeitraum (einschl. Vor- und
Nachbereitungszeit) und dem jeweiligen Beschaffungspreis. Wasser und
Abwasser sind in der Grundgebühr enthalten.
Brandwache pro Person und Veranstaltung 10,- €
Müllbeseitigung für Saal einschl. Nebenräume 8,- € pro Veranstaltung
Veranstaltungsraum KG, Bar, Gastraum, Konferenzraum 3,- € pro
Veranstaltung
Sonderleistungen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt
Soweit vorstehend aufgeführte Kosten der Umsatzsteuerpflicht
unterliegen, wird die Mehrwertsteuer entsprechend der gesetzlichen
Höhe hinzugerechnet.
Bei eintrittsfreien, karitativen Zwecken dienenden Veranstaltungen
örtlicher Vereine bzw. Organisationen wird die Miete um 50% ermäßigt.
Veranstaltungen der Gemeinde und Verbandsgemeinde Bellheim und der
Schulen sind kostenfrei.
Stand: 01.05.2002
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