Dr. Friedrich-Schneider-Halle
der Gemeinde Bellheim

Die Dr.-Friedrich-Schneider-Halle verfügt über einen großen Saal, eine Seitengalerie, einen Gastraum, einen Konferenzraum und einen Veranstaltungsraum im Keller. Im großen Saal kann für insgesamt 504 Gäste bestuhlt werden. Werden Tische hinzugestellt, bietet der Saal für 380 Gäste Platz.

Dr. Friedrich-Schneider-Halle
Ansprechpartner

Herr Kopf
Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim
Zimmer 32
Tel.: 07272 / 7008-332
e-Mail: t.kopf@vg-bellheim.de.

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Kostenordnung
  1. Miete
    • Saal einschließlich aller Nebenräume, Bühne und Bar
      Öffentliche Tanz- und sonstige Veranstaltungen, gewerbliche Veranstaltung
      und sonstige Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgeld erhoben wird,
      je Veranstaltung 250,- €
      Bei auswärtigen Veranstaltern 300.-- €
      Bei den Ballveranstaltungen der örtlichen Vereine wird die Gebühr für je einen Ball im Jahr ermäßigt auf 80,- €
      Prunksitzung, Modenschau, Tagungen u.ä. Veranstaltungen des Pächters 140,- €
      bei auswärtigen Veranstaltern 300,- €
      Sonstige kulturelle Veranstaltungen
      Konzerte, Ausstellungen, Versammlungen, Theater, Festbankett, 60,- €
      bei auswärtigen Veranstaltern 150,- €
    • Wirtschaftsraum
      Veranstaltungen von Vereinen 40.-- €
      Private Veranstaltungen und Veranstaltungen von Wirtschaftsunternehmen 140.-- €
  2. Entschädigung für den Hausmeister
    bei Veranstaltungen tagsüber bis 24.00 Uhr je Std. 11,- €
    ab 0.00 Uhr- 6.00 Uhr je Std. 12,- €
  3. Kostenersatz für sonstige Auslagen
    (Reinigung, Strom, Brandwache, Heizung, Müllbeseitigung, Wasser)
    diese Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand bzw. Verbrauch abgerechnet.
    Je Reinigungskraft und Stunde 11,- €
    Zur Minderung der Reinigungskosten ist von den Veranstaltern eine Grobreinigung (besenrein) vorzunehmen.
    Die Kostenhöhe für Strom und Heizung bestimmt sich nach dem tatsächlichen
    Verbrauch im Veranstaltungszeitraum (einschl. Vor- und Nachbereitungszeit) und dem jeweiligen Beschaffungspreis. Wasser und Abwasser sind in der Grundgebühr enthalten.
    Brandwache pro Person und Veranstaltung 10,- €
    Müllbeseitigung für Saal einschl. Nebenräume 8,- € pro Veranstaltung
    Veranstaltungsraum KG, Bar, Gastraum, Konferenzraum 3,- € pro Veranstaltung
    Sonderleistungen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt
    Soweit vorstehend aufgeführte Kosten der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wird die Mehrwertsteuer entsprechend der gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.
    Bei eintrittsfreien, karitativen Zwecken dienenden Veranstaltungen örtlicher Vereine bzw. Organisationen wird die Miete um 50% ermäßigt.

Veranstaltungen der Gemeinde und Verbandsgemeinde Bellheim und der Schulen sind kostenfrei.

Stand: 01.05.2002

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