Gewerbegrundstücke |
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| Allgemeines |
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Seit 1. Oktober 1972 ist Bellheim der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung und verfügt über eine ausgezeichnete kommunale Ausstattung und Infrastruktur. Der Schwerpunkt der Gewerbeentwicklung lag im Nordosten der Gemeinde Bellheim. Dort befindet sich ein Gewerbegebiet zwischen der L 538, L539 mit kurzer Anbindung an die B9. Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bellheim ist dieser nordöstliche Bereich mit einer Größe von rd. 36 ha als "gewerbliche Baufläche" ausgewiesen. Zwischenzeitlich sind die südlichen Teilbereiche mit rd. 19,5 ha bereits bebaut, nur noch wenige Grundstücke sind frei. Die Gemeinde ist stets bemüht, Gewerbeflächen für Neuansiedlung und Umsiedlung von Unternehmen Bereit zu halten. Aus diesem Grund wurde vor kurzem für eine rd. 4,1 ha große Fläche das Baurecht in Form eines Bebauungsplanes hergestellt. Zurzeit wird die Planung der Erschließung durchgeführt, mit der noch bis Ende des Jahres begonnen werden soll. |
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Standort |
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Bellheim ist als Grundzentrum auch als Gewerbestandort von regionaler Bedeutung. Aufgrund der ausgezeichneten Lage des Gewerbegebietes und der vorhandenen Infrastruktur bieten sich besondere folgende Standortvorteile:
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Gewerbegebiet |
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Vor kurzem wurde das Gewerbegebiet "Nord-Ost IV" ausgewiesen. Das Gebiet liegt
im Nordosten der Gemeinde Bellheim, direkt im Anschluss an die westlich und südwestlich des
Plangebiets gelegenen Gewerbegebiete "Nord-Ost II und III" und umfasst eine Fläche von rd. 4,1
ha. Davon entfallen ca. 3,1 ha auf Gewerbegrundstücke. Das gesamte Gewerbegebiet wird von einer Gemeindestrasse (Waldstückerring) erschlossen. Die gebietsinterne Erschließung des IV. Abschnitts erfolgt durch eine Schleife. Durch die Schleife werden aufwendige Wendemanöver von LKW vermieden, so dass die Funktionalität des Gewerbegebietes verbessert wird. Nähere Informationen können Sie den im PDF-Format vorliegenden Dokumenten entnehmen, die neben der zeichnerischen Darstellung des Plangebietes "Nord-Ost IV" auch die Textfestsetzungen zum vorgenannten Bebauungsplan sowie einem Gesamtsübersichtsplan zum Gewerbegebiet beinhalten. |
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Ansprechpartner |
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Nähere Informationen erhalten Sie über Ihren Ansprechpartner bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Herr Schreiner
Frau Ruck |
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