Faschingsumzug

Bauanträge ab 1. Februar 2026 digital möglich


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Die Kreisverwaltung Germersheim und damit auch die Verbandsgemeinden und Städte im Landkreis, darunter auch Bellheim, gehen einen weiteren, wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung:

Ab dem 1. Februar 2026 können Bauanträge im Landkreis Germersheim erstmals vollständig digital gestellt werden.

Damit wird ein bedeutender Meilenstein in der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen erreicht. Schritt für Schritt verabschiedet sich die Bauverwaltung vom Papier.

Wer bauen möchte, kann seinen Antrag künftig jederzeit und von jedem Ort mit Internetzugang einreichen , ganz ohne Ausdrucke, ohne mehrfach ausgefertigte Unterlagen und ohne Postweg. Das spart Zeit, Kosten und Ressourcen.

Im neuen Verfahren wird der gesamte Prozess digital abgebildet: von der Einreichung über die interne Prüfung und die Beteiligung von Fachbehörden bis hin zur Übermittlung der Genehmigung. Alle Schritte erfolgen rein elektronisch.

Zum Einsatz kommt ein sogenannter „virtueller Vorgangsraum“, der federführend vom Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelt wurde und mittlerweile bundesweit, unter anderem in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, genutzt wird. Für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser bedeutet dies einen klaren Vorteil: Sie arbeiten mit einem erprobten, einheitlichen System und müssen sich nicht auf unterschiedliche Plattformen einstellen.

Bei Rückfragen während des Verfahrens informiert das System die Zugangsberechtigten automatisch per E-Mail über neue Nachrichten. Nutzungsberechtigt sind Architektinnen und Architekten, Entwurfsverfasser, Bauherrinnen und Bauherren sowie deren Vertretungen, die bereits bei der Registrierung im System angegeben werden können.

Wichtiger Hinweis:

Seit Beginn dieses Jahres sind Bauanträge direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim einzureichen und nicht mehr bei den Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

Die Unterlagen im sogenannten Freistellungsverfahren werden weiterhin bei den Verbandsgemeinden und Städten im Kreis angenommen. Das Freistellungsverfahren betrifft bestimmte Vorhaben, die von der Prüfungs- und Genehmigungspflicht befreit sind und in § 67 der Landesbauordnung (LBauO) geregelt werden.

Eine weitere wichtige Umstellung erfolgt zum 1. Juli 2026:

Ab diesem Zeitpunkt können Bauanträge ausschließlich online eingereicht werden. Papierunterlagen werden dann nicht mehr angenommen.

Mit der Einführung des digitalen Bauantrags setzt der Landkreis Germersheim ein deutliches Zeichen für eine moderne, serviceorientierte und zukunftsfähige Verwaltung.


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