Schnellteststation
in der Verbandsgemeinde Bellheim
Sehr
geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, hat das Bundesgesundheitsministerium das Projekt „Testen für alle“ verkündet. Ziel ist es, eine möglichst flächendeckende Testinfrastruktur aufzubauen. Neben wohnortnahen Schnelltests in Apotheken, bei Ärzten, Zahnärzten oder auch Betriebsärzten ist der Aufbau von kommunalen Schnelltestzentren ein zentraler Baustein des Projekts.
Zusammen mit dem DRK Bellheim haben wir die Einrichtung und den Betrieb einer Schnellteststation in der Festhalle in Bellheim, Zeiskamer Straße 64 (STS Bellheim) geplant und aufgebaut.
Träger der STS Bellheim ist die Verbandsgemeinde Bellheim. Betreiber der STS Bellheim ist der DRK-Ortsverein Bellheim e.V. zusammen mit Helferinnen und Helfern aus den Vereinen und Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Bellheim.
Betriebs- und Öffnungszeiten
Die
Teststation soll zunächst an drei Tagen – Montag, Mittwoch, Freitag -
jeweils zwischen 17.00 und 20.00 Uhr betrieben werden. Das Terminangebot
kann je nach Nachfrage angepasst werden.
Getestet werden kann jedermann, der seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Ein Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Bellheim ist keine Voraussetzung.
Einschränkungen
Es
dürfen nur Personen getestet werden, die keine Symptome, die auf eine
Covid-19-Erkrankung hindeuten könnten, aufzeigen. Wenn Sie Symptome einer Corona-Infektion
haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Hausarztpraxis oder die
Telefonnummer 116 117.
Kosten
Für
eine Testung in unserer Schnellteststation entstehen Ihnen keine Kosten.
Anmeldung zu einem Schnelltest
Für
einen Schnelltest melden Sie sich bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Bellheim per E-Mail an: oder telefonisch unter
Tel. 07272/7008-217 zu den Öffnungszeiten der Verwaltung an.
Die Teststation ist während den o.g. Betriebs- und Öffnungszeiten unter der Tel. 07272-7008-623 erreichbar.
Vorbereitung des Besuchs der Schnellteststation zuhause
Nachstehend finden Sie:
·
eine
Einverständniserklärung, damit wir bei einem positiven Testergebnis ihre nach
dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Daten an das Gesundheitsamt
weitergeben dürfen.
Download: Aufklärungs- und Einwilligungsbogen PoC-Selbsttest.pdf
·
das
Formular einer Bescheinigung über das Testergebnis, das gleichzeitig als
Laufzettel innerhalb der Schnellteststation dient, für den Fall, dass Sie im
Bereich der Schnellteststation auf das Testergebnis warten möchten und die
Bescheinigung direkt mit nach Hause nehmen wollen.
Download: Bescheinigung über die Durchführung eines Corona-Virus SARS-CoV-2 PoC-Schnelltests.pdf
Bitte
füllen Sie beide Formulare mit Ihren persönlichen Daten aus und bringen Sie
diese ausgefüllten Formulare zu Ihrem Schnelltesttermin mit.
Bitte bringen Sie
weiter mit:
·
Ihren Personalausweis/Reisepass zum Abgleich
Ihrer Identität mit Ihrer Anmeldung
·
Wenn möglich, Ihre Gesundheitskarte; das
ermöglicht uns, Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) schnell
und sicher in einem eigens eingesetzten EDV-Programm zur Optimierung des
Ablaufs in der Schnellteststation zu übernehmen.
·
Ein eigenes Schreibgerät (zu Vermeidung
von Infektionen mit gemeinsam genutzten Schreibstiften)
·
Eine einfache Wäscheklammer; dies wird
Ihnen den Umgang mit den Testmaterialien erheblich erleichtern.
·
FFP2- oder KN95/N95-Maske
Persönliche
Schutzmaßnahmen
Das
Tragen einer FFP2- oder KN95/N95-Maske zu Ihrem und zum Schutz der anderen
Besucher und der Einsatzkräfte im ganzen Bereich der Schnellteststation ist
Pflicht!
Bitte
nutzen Sie die Händedesinfektionsspender an allen Ein- und Ausgängen der
Festhalle.
Bitte
beachten Sie im ganzen Bereich der Schnellteststation vor und nach dem
Schnelltest die AHA-Regeln!
Ablauf in der
Schnellteststation
Bitte
warten Sie im Eingangsbereich der Festhalle, bis Sie aufgerufen werden.
Sie werden dort von einer Einsatzkraft in den weiteren Ablauf in der Schnellteststation eingewiesen.
Durch Ihre Voranmeldung zu einem Testtermin versuchen wir, Wartezeiten so weit als möglich zu reduzieren. Dennoch kann es bei starker Inanspruchnahme der Schnellteststation zu Wartezeiten kommen. Wir bitten dafür um Verständnis!
Einsatz
eines EDV-Programmes zur Optimierung des Ablaufs in der Schnellteststation
Durch den Einsatz eines geeigneten
EDV-Programmes sind wir in der Lage, die Abläufe in der Schnellteststation
deutlich zu beschleunigen und insbesondere das Warten auf ein Testergebnis
entscheidend zu verkürzen.
Das Ergebnis Ihres Schnelltests liegt uns erst
nach etwa 15 Minuten nach dem Abschluss des Schnelltests vor.
Wenn Sie nicht auf das Ergebnis Ihres
Schnelltest vor Ort warten möchten, ermöglicht uns das EDV-Programm, Ihnen
dieses Ergebnis als Bescheinigung unmittelbar nach Vorliegen des Ergebnisses
automatisch zuzusenden.
Informationen zum
Testverfahren
Die
in der Schnellteststation eingesetzten Tests werden als Schnelltest in
angeleiteter Selbstanwendung verwendet. Getestet wird über einen Nasenabstrich
lediglich im Vorhof der Nase (anterio-nasal). Die Testung ist damit
unkompliziert und schmerzfrei.
Die Tests werden von Ihnen selbst unter unmittelbarer Anleitung von geschulten Personen im Sinne des § 4 Abs. 2 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung stattfinden.
Generell sind Antigen-Tests weniger aussagekräftig als ein PCR-Test.
Das
bedeutet, dass ein negatives Antigen-Testergebnis die Möglichkeit einer
Infektion mit SARS-CoV-2 nicht 100%ig ausschließt.
Alle
zugelassenen Schnelltests müssen mindestens 80% der Infektion mit SARS-CoV-2
erfassen.
Der Antigen-Schnelltest ist nur eine Momentaufnahme, es kann also sein, dass morgen das Testergebnis schon anders ausfallen könnte.
Das bedeutet, dass die AHA-Regeln auch nach einem negativen Testergebnis mit einem Antigen-Test unbedingt weiter eingehalten werden müssen.
Positives
Testergebnis
Sollte Ihr Schnelltest ein positives
Testergebnis ergeben, besteht der dringende Verdacht, dass Sie mit dem
SARS-CoV-2 Virus infiziert sind.
Der Infektionsverdacht ist gegenüber dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt gemäß Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Ihr positives Testergebnis wird daher durch die Schnellteststation namentlich an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt.
Sie sind danach verpflichtet, sich aufgrund Ihres positiven Schnelltests unverzüglich in eine 14-tägige häusliche Absonderung (Quarantäne) zu begeben.
Weitere Informationen (z. B. Verhalten nach dem positiven Testergebnis, Durchführung eines PCR-Tests zur Bestätigung) erhalten Sie entweder direkt in der Schnellteststation mit der Aushändigung eines Merkblattes oder per E-Mail zugesendet.
Verbandsgemeinde Bellheim DRK Ortsverein
Bellheim e.V.
(Träger) (Betreiber)