Banken müssen ab sofort prüfen, ob Empfängername und IBAN bei SEPA-Überweisungen zusammenpassen. Sind Empfängername und IBAN nicht identisch, erhalten Bankkunden einen Warnhinweis und die SEPA-Überweisung wird erst nach einer Prüfung in die Wege geleitet.
Ziel der neuen Sicherheitsvorkehrung: Mehr Sicherheit während dem Überweisungsprozesses für Sender und Empfänger.
Verwenden Sie künftig für SEPA-Überweisungen an die Verbandsgemeinde Bellheim zwingend den Empfängername “Verbandsgemeinde Bellheim”.