SEPA-Überweisungen besitzen ein neues Sicherheitsmerkmal

Seit dem 05. Oktober 2025: SEPA-Überweisungen besitzen ein neues Sicherheitsmerkmal

Banken müssen ab sofort prüfen, ob Empfängername und IBAN bei SEPA-Überweisungen zusammenpassen. Sind Empfängername und IBAN nicht identisch, erhalten Bankkunden einen Warnhinweis und die SEPA-Überweisung wird erst nach einer Prüfung in die Wege geleitet.

Ziel der neuen Sicherheitsvorkehrung: Mehr Sicherheit während dem Überweisungsprozesses für Sender und Empfänger. 

Verwenden Sie künftig für SEPA-Überweisungen an die Verbandsgemeinde Bellheim zwingend den Empfängername “Verbandsgemeinde Bellheim”. 

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