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Start der Badesaison Ende Mai 2024


Blick auf den Schwimmpark in Bellheim

Die neue Badesaison beginnt am Ende Mai 2024. Der Vorverkauf der Saisonkarten startet ab 13. Mai 2024, jeweils montags von 14 bis 16 Uhr, mittwochs von 16 bis 18 Uhr sowie freitags von 10 bis 12 Uhr, im Rathaus, Schubertstraße 18, Zimmer 11, ohne vorherige Anmeldung.

Das Online-Ticket-System hat sich bewährt und wird auch in der kommenden Badesaison beibehalten. Zudem kann auch am Ticket-Automaten bargeldlos oder weiterhin mit Bargeld bezahlt werden.

Bei den Saisonkarten sind keine Änderungen vorgesehen. Vorhandene Karten können nach Banküberweisung und Freischaltung weiterhin genutzt werden. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, um die Wartezeiten für Neuausstellungen zu verkürzen.

Öffnungszeiten:

Juni, Juli, August09:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Mai und September09:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Eintrittspreise - Saison 2024

Kinder und Jugendliche (von 6 bis 16 Jahren)

Eintrittskarte3,00 €
Saisonkarte40,00 €

Erwachsene

Eintrittskarte4,00 €
Ermäßigt mit Nachweis
3,00 €
Abendkarte3,00 €
Saisonkarte70,00 €
Saisonkarte ermäßigt mit Nachweis40,00 €
Ermäßigte Karten sind nur mit Nachweis (Rentner, Schwerb. Schüler, Azubis, BFD, Studenten, JuLeiCa) gültig.


Familien

Eintrittskarte mit 1 Kind (ab 6 Jahre)10,00 €
Eintrittskarte mit 2 und mehr Kindern (ab 6 Jahre)12,00 €
Saisonkarte110,00 €
Saisonkarte Alleinerziehende80,00 €

Welche Eintrittskarten gibt es und wie erhält man diese Karten?

1. Saison-/Dauerkarten 

Saisonkarten können neu gekauft werden oder falls schon aus den Vorjahren Saisonkarten vorhanden sind, können diese bei Überweisung des entsprechenden Betrages freigeschaltet und weiterverwendet werden. 

2. Tageskarten – online Buchung

Tageskarten können online über die Homepage der Verbandsgemeinde Bellheim bzw. den Ticketshop „pretix“ bezogen werden. Die Bezahlung ist derzeit mit SEPA-Lastschrift oder Paypal möglich. Der Eintritt erfolgt über einen QR-Code. 

3. Tageskarten – Kassenautomat

Tageskarten können jederzeit am Kassenautomat (Ticketautomat) gekauft werden. Dies entweder mit Kreditkarte, komplett bargeldlos, aber auch mit Barzahlung. 

Besondere Bestimmungen für Inhaber von Saisonkarten:

Sie und Ihre Familie waren in den vergangenen Jahren Besitzer einer Saisonkarte für den Schwimmpark Bellheim. Hierfür bedanken wir uns recht herzlich.

Wir würden uns sehr freuen, Sie auch dieses Jahr wieder als Saisonkartenbesitzer im Schwimmpark Bellheim begrüßen zu dürfen. Gerne bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit, Ihre Karten aus dem Vorjahr für die neue Saison bequem freischalten zu lassen.


So funktioniert die Freischaltung per Überweisung:

1. Tragen Sie den für sich/Ihre Familie passenden Betrag ein.

2.





 

<-Bitte übertragen Sie die letzten 5 Ziffern (über dem Strichcode)der freizuschaltenden Karte(n) (bei Familien alle Karten) in den Verwendungszweck Ihrer Überweisung.





Bankverbindung:
Verbandsgemeindekasse Bellheim
Sparkasse Südpfalz: DE 32 5485 0010 0021 0003 77  BIC: SOLADES1SUW
VR Bank Südpfalz: DE 29 5486 2500 0000 5500 78  BIC: GENODE61SUW

Hinweise:
- Nach Geldeingang werden Ihre Karten innerhalb der nächsten 2-3 Tage freigeschaltet.
- 2006 geborene Familienmitglieder sind nicht mehr im Familienverbund, da sie die Altersgrenze erreicht haben. 
- ab 2018 geborene Kinder erhalten eine Karte im Familienverbund. Wir bitten Sie, hierfür ein Lichtbild vorzulegen.
- Die Karten sind personenbezogen und daher nicht übertragbar. 

Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß DSGVO

Datenschutzbestimmungen
Im Mai 2018 trat die neue EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) verbindlich in Kraft. 
Die angegebenen, personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefon-Nr. und Geburtsdatum sind notwendig und erforderlich zur Erstellung einer auf Sie persönlich ausgestellten Saisonkarte (Erwachsenen-, Jugendlichen-, Ermäßigten- oder Familienkarte) für den Schwimmpark Bellheim. Die Daten werden ausschließlich in dem Umfang erhoben, wie sie uns durch die Betroffenen selbst zur Verfügung gestellt werden. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt grundsätzlich nicht bzw. an Dritte nur, wenn das Gesetz dies ausdrücklich erlaubt oder Sie eingewilligt haben oder hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Wir weisen Sie dann gesondert darauf hin. Sollten Sie damit einverstanden sein, dass wir Ihre Daten gespeichert haben und weiterhin wie gewohnt Post von uns erhalten wollen, brauchen Sie nichts zu tun. Als betroffene Person haben Sie jedoch das Recht, jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Weiterhin haben Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen das Recht, die Einwilligung zu widerrufen. 
Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten: Sie haben ein Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden Daten (Art. 16 DSGVO), Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht der Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO), Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden […] (Art. 22 DSGVO) und Sie haben das Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO). 
Bei weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich an die u. a. Adresse wenden. 

Verantwortliche der Datenverarbeitung: 
Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: 
E-Mail:   oder schriftlich an:
Verbandsgemeindeverwaltung, Datenschutzbeauftragter, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim.

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