Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit erfolgt auf Grundlage der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates. Weitere Rechtgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) des Bundes in der jeweils gültigen Fassung. Für die Kommunen in Rheinland-Pfalz sind diese Regelungen im Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Landesinklusionsgesetz) wie auch im Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) definiert.

Die Verbandsgemeinde Bellheim ist bemüht, die Website bellheim.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).

Diese Erklärung gilt ausschließlich für das Angebot der Verbandsgemeinde Bellheim ( www.bellheim.de ). Sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.

Diese Erklärung wurde am 01.10.2026 erstellt. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP

Die Webseite der Verbandsgemeinde Bellheim ist weitgehend vereinbar mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) und ist somit barrierearm.

Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah mit dem Update der Homepage geplant. 

• Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.

Die Ergänzung der Texte in Leichter Sprache ist vorgesehen.

• Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)    Unvereinbarkeit mit der BITV-RP

  • Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
  • von Dritten bereitgestellte Dokumente
  • Nicht alle Inhalte enthalten Alternativtexte


b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich
Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von bellheim.de auffallen, können Sie über unser Kontaktformular (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Kontakt/) jederzeit mit uns in Verbindung treten.

Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim

Schubertstraße 18
76756 Bellheim
verbandsgemeinde@vg-bellheim.de
Tel.: 07272 7008-0


Durchsetzungsstelle

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von bellheim.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:


Katja Lüke
Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
Mail: mdurchsetzungsstelle@msagd.rlp.de

www.lb.rlp.de
Kontaktformular