⇑ / Was muss ich bei einer Eheschließung alles beachten?
Zuständige Mitarbeiter
Frau Judith Mayer
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Leider kann man keine pauschale oder allgemeingültige Antwort auf Ihre Frage mitteilen, da die Voraussetzungen für eine Eheschließung (beizubringende Unterlagen, vorab einzuholende Genehmigungen oder Anerkennungen, anzuwendendes nationales Recht, damit zusammenhängende Verzögerungen usw.) genauso individuell gestaltet sind, wie die Person des (der) Heiratswilligen.
Eine verbindliche Auskunft kann daher notwendigerweise nur im Rahmen einer persönlichen Erörterung erfolgen, die gegebenenfalls auch telefonisch erfolgen kann.
Eine Eheschließung kann nach Abschluss der Anmeldung der Eheschließung, dem früheren Aufgebot, innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten während der normalen Öffnungszeiten - gegen Aufpreis von 55.-- € auch am Vormittag eines Samstages im Monat - vorgenommen werden. Dabei ist es Ihnen freigestellt, einen, zwei oder gar keinen Trauzeugen mit zu bringen.
Eine verbindliche Auskunft kann daher notwendigerweise nur im Rahmen einer persönlichen Erörterung erfolgen, die gegebenenfalls auch telefonisch erfolgen kann.
Eine Eheschließung kann nach Abschluss der Anmeldung der Eheschließung, dem früheren Aufgebot, innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten während der normalen Öffnungszeiten - gegen Aufpreis von 55.-- € auch am Vormittag eines Samstages im Monat - vorgenommen werden. Dabei ist es Ihnen freigestellt, einen, zwei oder gar keinen Trauzeugen mit zu bringen.