⇑ / Wo beantrage ich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister?
Zuständige Mitarbeiter
Frau Nicole Fend
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister : - Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann im Rathaus, Zimmer 17, oder in den Sprechstunden der Außengemeinden beantragt werden. - Mitzubringen ist der Personalausweis oder der Reisepass. - Wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde benötigt (Belegart 9), muss bei der Beantragung die genaue Anschrift der Behörde sowie der Verwendungszweck angegeben werden. - Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt z.Z. 13,-- Euro. - Die Bearbeitungszeit beim Gewerbezentralregister in Bonn beträgt zurzeit ca. 2 Wochen.