Mitarbeiter

Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Fragen oder benötigten Informationen weiter.


Zuständige Mitarbeiter

Frau Elke Mildenberger

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

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