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Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Bellheim erhebt einmalige Beiträge für die erstmalige Herstellung und die räumliche Erweiterung der Schmutz- und Niederschlagsabwasseranlagen einschließlich der Grundstücksanschlüsse sowie der Kleinkläranlagen, jedoch ohne der Kläranlage selbst und ohne Leitungen mit ausschließlicher Verbindungssammlerfunktion.
Beitragsschuldnerin oder -schuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer, dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstücks oder Gewerbetreibender auf dem Grundstück ist. Mehrere Entgeltsschuldner haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil Entgeltsschuldner. Die Rechtsgrundlagen sind das Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz und die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Bellheim.