Bild einer Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte

Zur Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements hat der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz die Einführung einer Ehrenamtskarte beschlossen.

Die Verbandsgemeinde Bellheim  wird diese Ehrenamtskarte für ihren Zuständigkeitsbereich einführen. Mit ihr können alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land dafür bereitstellen, landesweit genutzt werden.

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich in einem Verein bzw. einer Organisation der Verbandsgemeinde Bellheim engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Die Erstattung von tatsächlich angefallenen Auslagen für Telefon, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Die Karte ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden.

Wie kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?

Der bzw. die Ehrenamtliche muss ein Antragsformular ausfüllen, das entweder HIER oder auf der Webseite www.wir-tun-was.de im Bereich der Ehrenamtskarte zu finden ist. Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim ist dieses auch bei Frau Anja Zinser, Telefon: 07272/7008-336, E-Mail:  erhältlich. Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Der Antrag ist dann an die Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim, als zuständige Kommunalverwaltung zu senden, die ihn nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt.

Vorderseite der EhrenamtskarteRückseite der Ehrenamtskarte

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