AKTUELL 24.06.2024: Gemeinde Bellheim – Grundstücksverkauf
Die Gemeinde bietet im Neubaugebiet „In den Dornen Erweiterung III“ ein Grundstück zum Verkauf an.
Siehe bitte hier auf dieser eigenen Seite: Link
Aktuell
stehen in der Gemeinde Bellheim keine gemeindeeigenen Bauplätze zur Verfügung.
1.) BAUGEBIET "IN DEN DORNEN - ERWEITERUNG III"
A) Allgemeine Informationen:
Hinsichtlich
der Höhenlage Ihres Bauplatzes gegenüber der erschließenden Straße
weisen wir darauf hin, dass es Höhenunterschiede von bis zu 1,50 m gibt. Wir
empfehlen Ihnen die Auffüllung Ihres Bauplatzes für Haupt- und Nebengebäude bis
auf Straßenniveau und die Ausführung der Oberkante Fertigfußboden mit 0,1m über
Straßenoberkante als Starkregenvorsorgemaßnahme zum Schutz vor
Überschwemmungen. Diese beiden Empfehlungen werden ggf. durch eine Änderung des
Bebauungsplans für alle Bauplätze verbindlich festgesetzt.
Hinsichtlich
der Gestaltung von Vorgärten weisen wir darauf hin, dass diese ggf. zukünftig
nicht mehr geschottert ausgeführt werden dürfen. Nähere Informationen zur
Gestaltung liegen noch nicht vor. Eine Änderung des Bebauungsplans ist noch
durch den Gemeinderat zu entscheiden.
Die
Verbandsgemeinde Bellheim fördert Regenwassernutzungsanlagen mit
einem Zuschuss von bis zu 513 €. Hier soll der Verbrauch hochwertigen
Trinkwassers durch die Verwendung von Niederschlagswasser verringert werden.
Die Förderrichtlinie ist unter www.bellheim.de unter
Wirtschaft/Fördermittel/Förderung auf kommunaler Ebene Punkt 1 veröffentlicht.
Die Zuschüsse sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim zu beantragen.
Die
Ortsgemeinde Bellheim fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energien, d.h.
·
die Errichtung und Erweiterung von
Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, zur Raumheizung sowie zur
Bereitstellung von Prozesswärme
·
die Errichtung von Photovoltaikanlagen
·
die Errichtung von Holzpelletanlagen
zur Raumheizung und Warmwasserbereitung.
Für
jede Solarthermie-, Photovoltaik- und Holzpelletanlage wird ein Zuschuss in
Höhe von 500,00 € gewährt. Die Förderrichtlinie ist unter www.bellheim.de
unter Wirtschaft/Fördermittel/Förderung auf kommunaler Ebene Punkt 2
veröffentlicht. Die Zuschüsse sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim
zu beantragen.
Informationen zur Bauantragstellung bzw. Vorlage der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren
Sofern Ihr Bauvorhaben vollumfänglich den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und keine Abweichungen von bauaufsichtlichen Anforderungen erfordert, empfehlen wir die Vorlage der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren. Die Bearbeitungszeit beträgt gemäß § 67 Abs. 2 Landesbauordnung (LBauO) maximal einen Monat nach Vorlage der Unterlagen.
Bei Abweichungen von Festsetzungen des Bebauungsplans oder bauaufsichtlichen Anforderungen ist der Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren einzureichen.
Weitere Hinweise:
- Anzahl Exemplare der
Bauantragsunterlagen: Bei einem Antragsteller: 3-fach, zwei Antragsteller:
4-fach
- Durch zusätzliche Einreichung
der Pläne als PDF-Datei per Mail an Herrn Guz () wird die Bearbeitung beschleunigt.
- Bitte fügen Sie den Unterlagen
drei Exemplare des Entwässerungsantrags: Link bei.
Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen. In dringenden Fällen wenden
Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Germersheim, Tel. 07274/53-0.
Downloads:
Bei Fragen oder Informationen können Sie sich gerne an die Verbandsgemeindeverwaltung wenden:
Ansprechpartner
Frau Ulrike Ruck
Bauabteilung
Gebäude: Rathaus Nebengebäude
Zimmer-Nr.: 04
Schubertstraße 18
76756 Bellheim
Tel: 07272 / 7008-404
Fax: 07272 / 7008-444
E-Mail: