Ein Bild von einem Wohnbaugebiet

Wohnbauflächen

Wohnbauflächen werden in den jeweiligen Ortsgemeinden bereitgestellt. Zur Unterstützung der Bauherren helfen die Mitarbeiter der Bauabteilung mit umfassender Beratung bei der Umsetzung der Bauvorhaben.

Auszüge aus dem amtlichen Liegenschaftskataster für Bauantragsunterlagen können gebührenpflichtig bei der Servicestelle des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformationen Rheinland-Pfalz angefordert werden. Senden Sie hierzu eine E-Mail an mit dem Betreff „Auszug Liegenschaftskataster für Baugenehmigungsverfahren“ und der Vorhabenadresse (Flurstücksnummer und Straße, Hausnr. sofern vorhanden) sowie Ihrer Postadresse zur Rechnungsstellung.  Die Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim kann diese Auszüge nicht anbieten.

Auszüge aus dem Grundbuch können gebührenpflichtig beim Grundbuchamt am Amtsgericht Germersheim angefordert werden. Beantragen Sie die Auszüge persönlich oder schriftlich per Post/ Fax beim Grundbuchamt mit dem entsprechenden Formular. Das Formular und weitere Informationen sind unter folgender Internetadresse erhältlich: https://agger.justiz.rlp.de/de/service-informationen/grundbuch/ .


  • Wohnbauflächen in Knittelsheim

    Die Gemeinde Knittelsheim entwickelt Baugebiet „Im Niedersand“

    Der Gemeinderat hat mit dem Aufstellungsbeschluss am 30.09.2020 zum Bebauungsplan „Im Niedersand“ die Entwicklung eines Neubaugebiete am östlichen Ortsrand in die Wege geleitet. Hierauf wurde im Amtsblatt zuletzt am 12.11.2020 hingewiesen. Östlich der Ottostraße und nördlich des Brühlgrabens sollen rund 1,5 ha landwirtschaftliche Flächen zu einem zukunftsfähigen Neubaugebiet entwickelt werden. Die Lage des derzeitigen Plangebietes ist in dem nachfolgenden Lageplan entsprechend gekennzeichnet:

    Das Baugebiet in Knittelsheim

    Über den Fortgang des Planungsverfahrens, Bebauungsmöglichkeiten und Bauplatzpreise wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle informiert.




  • Wohnbauflächen in Zeiskam

    Die Gemeinde Zeiskam bietet derzeit keine Bauplätze zum Kauf an, da sie über keine freien Bauplätze verfügt. Die Gemeinde beabsichtigt in den nächsten Jahren ein kleines Neubaugebiet im Südosten von Zeiskam auszuweisen. Der Gemeinderat Zeiskam hat am 16.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Rechts vom Germersheimer Weg“ gefasst. Das Plangebiet ist in nachfolgender PDF-Datei abgegrenzt: Link
    Über den Fortgang des Planungsverfahrens, Bebauungsmöglichkeiten und Bauplatzpreise wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle informiert.

Wir weisen darauf hin, dass diese Website Cookies benutzt. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen.