Bebauungspläne sind verbindliche Bauleitpläne, die die mögliche Flächennutzung und Bebauung innerhalb der jeweiligen Geltungsbereiche regeln. Auf Grundlage der Flächennutzungsplanung (vorbereitende Bauleitplanung) und um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu steuern, werden die Bebauungspläne durch die Ortsgemeinden als Satzungen aufgestellt.
Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplanes, wie z.B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise oder die überbaubare Grundstücksfläche, werden durch § 9 Abs. 1 BauGB abschließend geregelt.
Nachfolgend finden Sie die
bestehenden Bebauungspläne der Ortsgemeinden Bellheim, Ottersheim, Knittelsheim
und Zeiskam jeweils als Planübersichten zusammengefasst. In die einzelnen
Bebauungspläne und deren Festsetzungen können Sie in unserer Bauabteilung gerne
Einsicht nehmen.
Für weitere Details oder bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter unserer Bauabteilung gerne weiter: