Bodenordnung

Baulandumlegungsverfahren


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

- 15.11.2022: Bekanntmachung: Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis zur Baulandumlegung „Westlich der Waldstraße“ der Ortsgemeinde Ottersheim von der Geschäftsstelle: Umlegungsausschuss-Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau i.d.Pf.:

Bekanntmachung
Gemäß § 53 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung.

Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis zur Baulandumlegung „Westlich der Waldstraße“ der Ortsgemeinde Ottersheim
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der Nachweis des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt ist, liegen in der Zeit

vom 05. Dezember 2022 bis 04. Januar 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, - Bauabteilung -, Zimmer 1, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Einsichtnahme ist nur während der Dienststunden – Montag bis Freitag: 8 – 12.30 Uhr, Montag und Donnerstag: 14 -16.00 Uhr, Mittwoch: 14 – 18:00 Uhr –

Diese Bekanntmachung wird zeitgleich mit Datum vom 24.11.2022 im Amtsblatt und im Internet unter https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bodenordnung/ veröffentlicht.

Landau in der Pfalz, den 15. November 2022

gez. Theuer
Klaus Theuer
Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Download: Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Ottersheim hat am 13. September 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Gemäß § 47 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl.I.S.3634) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Umlegungsausschussverordnung (UAVO) vom 27.Juni 2007 (GVBl. S. 102) in der jeweils geltenden Fassung wird für das Baugebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Westlich der Waldstraße“ aufgrund der Umlegungsanordnung (§ 46 Abs. 1 BauGB) der Ortsgemeinde Ottersheim vom 25. Mai 2022 und nach erfolgter Anhörung der Eigentümerinnen und Eigentümer (§ 47 Abs. 1 BauGB) die Umlegung eingeleitet.
Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung "Westlich der Waldstraße".
Das Umlegungsgebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Ottersheim. Westlich angrenzend an die Bebauung der Waldstraße Haus-Nrn. 22 bis 37A sowie der Wiesenstraße und östlich des Mühlweges.

Downloads:
- Bekanntmachung §50 Einleitungsbeschluss
- Karte zum Beschluss


Folgende Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Bellheim helfen gerne weiter:

Martin Guz

Tel: 07272 / 7008-401
Fax: 07272 / 7008-444
E-Mail: 
Bauabteilung
Gebäude: Rathaus Nebengebäude
Zimmer-Nr.: 01
Schubertstraße 18
76756 Bellheim



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