Baulandumlegungsverfahren
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
07.09.2023
Ortsgemeinde Ottersheim
-Umlegungsausschuss-
Geschäftsstelle:
Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz
Pestalozzistraße 4
76829 Landau in der Pfalz
Bekanntmachung gemäß
§ 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Vorwegregelungsbeschluss des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Ottersheim vom 26. Juli 2023 (Vorwegnahme der Entscheidung, gem. § 76 Baugesetzbuch) für die Ordnungsnummern 2, 2.1, 3, 3.1, 6, 6.1, 12 und 12.1 für das Umlegungsgebiet „Westlich der Waldstraße“ in der Gemarkung Ottersheim ist am 29. August 2023 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.Nov. 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung der bisherige Rechtszustand durch den im Vorwegregelungsbeschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch kann
- in elektronischer Form nach § 3 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder
- schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Ottersheim, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4 in 76829 Landau i.d.Pf.
erhoben werden.
Diese Bekanntmachung wird
zeitgleich mit dem Datum vom 07.09.2023 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde
Bellheim und im Internet unter https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bodenordnung/ veröffentlicht.
Landau i.d.Pf., den 04.09.2023
gez. Theuer
Klaus Theuer
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses