Abteilungen

Die Verbandsgemeindeverwaltung ist in vier Bereichen unterteilt. Nach Auswahl der gewünschten
Abteilung erhalten Sie Informationen über die Mitarbeiter sowie über die Dienstleistungen der
jeweiligen Abteilung.

/ Friedhof Nutzungsrecht erwerben

Zuständige Mitarbeiter

Frau Judith Mayer

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 19
Schubertstraße 18
76756 Bellheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
  • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
  • Friedhofssatzungen der Gemeinden
  • Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
  • § 28 bis 30 Personenstandsgesetz
Wir weisen darauf hin, dass diese Website Cookies benutzt. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen.