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Leistungsbeschreibung
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einverständniserklärung der Eltern, wenn beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Spricht nur ein Elternteil vor, so muss eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, der auch den Aufenthalt zu bestimmen hat, vorliegen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 6,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.