Abteilungen

Die Verbandsgemeindeverwaltung ist in vier Bereichen unterteilt. Nach Auswahl der gewünschten
Abteilung erhalten Sie Informationen über die Mitarbeiter sowie über die Dienstleistungen der
jeweiligen Abteilung.

/ Leichenpass

Zuständige Mitarbeiter

Frau Judith Mayer

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Postadresse

Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 19
Schubertstraße 18
76756 Bellheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).

Voraussetzungen:


Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.




An wen muss ich mich wenden?
Das Standesamt Ihrer
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
Anträge / Formulare
  • Todesbescheinigung mit Vermerk des Standesamts über Eintragung in das Sterbebuch; ansonsten Rückstellungsbescheinigung
  • Vorlage der Sterbeurkunde
  • Bei nicht natürlichem Tod muss die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen
  • Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung
  • evtl. Einbalsamierungsbescheinigung
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