Abteilungen

Die Verbandsgemeindeverwaltung ist in vier Bereichen unterteilt. Nach Auswahl der gewünschten
Abteilung erhalten Sie Informationen über die Mitarbeiter sowie über die Dienstleistungen der
jeweiligen Abteilung.

/ Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag

Zuständige Mitarbeiter

Frau Judith Mayer

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 19
Schubertstraße 18
76756 Bellheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Eheleute können die eigene Namensführung in der Ehe gestalten.

Folgende Namenserklärungen kommen, sofern für die Eheleute deutsches Personalstatut gilt, in Betracht:

  • Ehenamensbestimmung (auch nach der Eheschließung),
  • Annahme eines Begleitnamens (Voranstellung oder Hinzufügung) und die
  • Wiederannahme des Geburtsnamens.

Die entsprechende Erklärung muss höchstpersönlich gegenüber dem Standesamt abgegeben werden.

Ferner gilt, dass die erklärende Person geschäftsfähig sein muss; für beschränkt Geschäftsfähige gelten die Regelungen nach § 106 ff. BGB, für Betreute die §§ 119 ff. BGB.

Erklärungen, die nach der Eheschließung abgegeben werden, bedürfen stets der öffentlichen Beglaubigung oder Beurkundung.

Bei Namenserklärungen handelt es sich um amtsempfangsbedürftige Willenserklärungen, die erst nach Zugang beim zuständigen deutschen Standesamt wirksam werden.

Besteht für die Ehe kein deutscher Ehe- oder Heiratseintrag, ist für die Entgegennahme einer Erklärung zur Namensführung in der Ehe das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich eine/r der Erklärenden ihren/seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Besteht ein solcher Inlandsbezug, kommt diese Zuständigkeit zum Tragen, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde und noch nicht in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet wurde. Besteht ein solcher Inlandsbezug in Form eines Wohnsitzes oder gewöhnlichem Aufenthalts im Inland nicht, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Über die Erklärung zur Namensführung stellt das Standesamt eine Bescheinigung aus.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
  • Eheurkunde, oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
  • mit Übersetzung, Apostille und ggf. inhaltlicher Überprüfung. (Wird im Detail durch das zuständige Standesamt festgelegt)

Welche Gebühren fallen an?

  • 24,00 € für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung bei Ehe
  • 12,00 € für die Ausstellung einer Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Wir weisen darauf hin, dass diese Website Cookies benutzt. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen.