⇑ / Abstammungsurkunde, Geburtsurkunde
Zuständige Mitarbeiter
Frau Judith Mayer
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch bzw. -register werden folgende Nachweise benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Die Ausstellung einer Geburtsurkunde / beglaubugte Ablichtung aus dem Geburtenbuch bzw. - register kann nur bei dem Standesamt erfolgen, das für die Geburtsbeurkundung zuständig ist oder zuständig war. Dies bedeutet dort, wo der Betreffende tatsächlich geboren wurde.
Gebühr: 10,00 EUR
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Die Ausstellung einer Geburtsurkunde / beglaubugte Ablichtung aus dem Geburtenbuch bzw. - register kann nur bei dem Standesamt erfolgen, das für die Geburtsbeurkundung zuständig ist oder zuständig war. Dies bedeutet dort, wo der Betreffende tatsächlich geboren wurde.
Gebühr: 10,00 EUR