⇑ / Wie hoch ist die Vergnügungssteuer im Gebiet der Verbandsgemeinde Bellheim? (Anmeldung hier)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Blinera Baftiu
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Bellheim erhebt in ihrem Gebiet eine Vergnügungssteuer. Nach der Vergnügungssteuersatzung in der derzeit gültigen Form vom 14.12.2011 sind verschiedene Veranstaltungen gewerblicher Art vergnügungssteuerpflichtig. Hierunter fallen insbesondere das Aufstellen und der Betrieb von Geld- und Spielautomaten, die nach ihren Einspielergebnissen versteuert werden. Der Steuersatz für Automaten mit Gewinnmöglichkeit nach § 7 Abs. 5 Satz 1 der Vergnügungssteuersatzung, wie z.B. in Spielhallen usw. beträgt 20 % des Einspielergebnisses, mindestens 60 €, höchstens 400 € je Kalendermonat. Der Steuersatz nach § 7 Abs. 5 Satz 2 der Vergnügungssteuersatzung, wie z.B. Gaststätten beträgt 15 % des Einspielergebnisses, mindestens 40 €, höchstens 100 € je Kalendermonat.
Für Automaten ohne Gewinnmöglichkeit beträgt die Steuer 20 € pro Kalendermonat. Das Aufstellen der Spielautomaten ist bei der Verbandsgemeinde Bellheim anzumelden.
Das Anmeldeformular können Sie hier AnmeldungVergnügungssteuer.xls downloaden
Welche Unterlagen werden benötigt?
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