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/ Landwirtschaftskammerbeitrag

Zuständige Mitarbeiter

Frau Beate Risser

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Besucheradresse

Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 21
Schubertstraße 18
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Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Der Landwirtschaftskammerbeitrag entsteht mit der Grundsteuerschuld und wird im Zusammenhang mit der Grundsteuer A festgesetzt und auch erhoben. Gesonderte Bescheide über den Landwirtschaftskammerbeitrag ergehen somit nicht. Der Landwirtschaftskammerbeitrag wird dann erhoben, wenn dem Steuerpflichtigen ein Abgabenbescheid über Grundsteuer A erteilt wird. Bemessungsgrundlage ist der vom Finanzamt Speyer-Germersheim festgesetzte Grundsteuermessbetrag der Grundsteuer A. Der Hebesatz für den Landwirtschaftskammerbeitrag ist 100 v.H. des Grundsteuermessbetrages A.

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