Abteilungen

Die Verbandsgemeindeverwaltung ist in vier Bereichen unterteilt. Nach Auswahl der gewünschten
Abteilung erhalten Sie Informationen über die Mitarbeiter sowie über die Dienstleistungen der
jeweiligen Abteilung.

/ Geburt / Nach der Geburt / Abstammungsurkunde

Zuständige Mitarbeiter

Frau Judith Mayer

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Postadresse

Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 19
Schubertstraße 18
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Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen beglaubigten Registerausdruck des Geburtseintrags festgestellt werden.

Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.

Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.

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