Informationen von A bis Z

Haben Sie Fragen zur Ausstellung eines Passes oder Reisepasses, Wohnungsan- und Abmeldung, Hundesteuer oder Beglaubigungen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner in unserer Verbandsgemeindeverwaltung.


/ Abfall und Umweltschutz / Abfall, Schadstoffe und Emissionen / Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

Zuständige Mitarbeiter

Frau Beate Risser

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Besucheradresse

Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 21
Schubertstraße 18
76756 Bellheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den Abwasserabgabegesetzen die Fachanwendung  „eAbwAG“ entwickelt, die seit 2016 verpflichtend zu verwenden ist.

Voraussetzungen

Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

Rechtsgrundlage

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