Informationen von A bis Z

Haben Sie Fragen zur Ausstellung eines Passes oder Reisepasses, Wohnungsan- und Abmeldung, Hundesteuer oder Beglaubigungen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner in unserer Verbandsgemeindeverwaltung.


/ Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Zuständige Mitarbeiter

Frau Elke Mildenberger

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.

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