Informationen von A bis Z

Haben Sie Fragen zur Ausstellung eines Passes oder Reisepasses, Wohnungsan- und Abmeldung, Hundesteuer oder Beglaubigungen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner in unserer Verbandsgemeindeverwaltung.


/ Schmutzwassergebühren, Kanalbenutzungsgebühren in der Verbandsgemeinde Bellheim, Wassergebühren

Leistungsbeschreibung

Wassergebühren

Die Wassergebühren für die Gemeinden Bellheim, Knittelsheim und Ottersheim werden im Namen und für Rechnung des Zweckverbandes Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe, 76751 Jockgrim, abgerechnet und erhoben.

Die Wassertarife für die Gemeinden werden jedes Jahr durch die Haushaltssatzung des Zweckverbandes festgelegt. Ab dem Jahr 2008 betragen die Gebühren:

Verbrauchsgebühr:
Je gemessener Kubikmeter Frischwasserbezug 1,08 € netto zuzüglich 7% Mehrwertsteuer = 1,16 € brutto.

Grundgebühr:
Je nach Größe des eingebauten Wasserzählers monatlich:
2,80 € netto (3,00 € brutto) für Zähler QN 2,5 von 3 – 5 cbm/h
3,60 € netto (3,85 € brutto) für Zähler QN 6 von 7 -10 cbm/h
4,60 € netto (4,92 € brutto) für Zähler QN 10 von 10 - 20 cbm/h
Weitere Grundgebühren auf Anfrage

Die Wassergebühren für die Gemeinde Zeiskam werden im Namen und für Rechnung des Zweckverbandes Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe, 67360 Lingenfeld (bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld) abgerechnet und erhoben.

Die Wassertarife für die Gemeinde Zeiskam werden jedes Jahr durch die Haushaltssatzung des Zweckverbandes festgelegt. Ab dem Jahr 2008 betragen die Gebühren:

Verbrauchsgebühr:
Je gemessener Kubikmeter Frischwasserbezug 1,25 € netto zuzüglich 7% Mehrwertsteuer = 1,34 € brutto.

Grundgebühr:Je nach Größe des eingebauten Wasserzählers monatlich:
3,70 € netto (3,96 € brutto) für Zähler QN 2,5 von 3 – 5 cbm/h
4,43 € netto (4,74 € brutto) für Zähler QN 6 von 7 – 10 cbm/h
7,45 € netto (7,97 € brutto) für Zähler QN 10 von 10 - 20 cbm/h
Weitere Grundgebühren auf Anfrage

Schmutzwassergebühren (für den gesamten Verbandsgemeindebereich)

Die Schmutzwassergebühren (auch Kanalbenutzungsgebühren) werden getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser berechnet. Die Höhe richtet sich bei der Schmutzwassergebühr nach der Menge des bezogenen Frischwassers. Für die Ableitung von Niederschlagswasser (Oberflächenwasser) richtet sich die Gebührenhöhe nach der bebauten, befestigten und angeschlossenen Grundstücksfläche (gewichtete Grundstücksfläche). Die Schmutzwassergebühren betragen:

1.Für die Einleitung von Schmutzwasser je m³ bereinigtem Wasserbezug 1,87 €
2.Für die Einleitung von Niederschlagswasser je m² gewichtete Grundstücksfläche 0,40 €
Neben den laufend zu zahlenden Schmutzwassergebühren fällt beim erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Kanalisation ein einmaliger Entwässerungsbeitrag (Kanalanschlussbeitrag) an.

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