Informationen von A bis Z

Haben Sie Fragen zur Ausstellung eines Passes oder Reisepasses, Wohnungsan- und Abmeldung, Hundesteuer oder Beglaubigungen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner in unserer Verbandsgemeindeverwaltung.


/ Tierseuchenkassenbeiträge

Leistungsbeschreibung

Nach dem Landestierseuchengesetz besteht in Rheinland-Pfalz eine Pflichtversicherung für Tierhalten. Hierfür ist bei der Landesregierung Mainz die Tierseuchenkasse eingerichtet.

Es sind für folgende Tierarten Tierseuchenkassenbeiträge zu entrichten:
Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen.

Die Beiträge werden jeweils zum 15. Mai eines jeden Jahres fällig. Die Beitragserhebung erfolgt im Namen und für Rechnung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz durch die Verbandsgemeindeverwaltung auf Grundlage der alle 2 Jahre stattfindenden Allgemeinen Viehzählung, soweit sich der Tierhalter mit der Weitergabe an die Verbandsgemeindeverwaltung einverstanden erklärt haben. Soweit dies nicht der Fall war, sowie bei der Neugründung von Tierbeständen nach der Allgemeinen Viehzählung haben Tierhalter die Bestände der Verbandsgemeindeverwaltung selbst zu melden.

Bestandsaufgaben oder Veränderungen der Tierbestände können entsprechend der jeweiligen Haushaltssatzung innerhalb von Fristen gemeldet werden. Entsprechende Hinweise hierzu werden auch im Amtsblatt der Verbandsgemeinde zu Beginn eines jeden Jahres veröffentlicht.
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