Informationen von A bis Z

Haben Sie Fragen zur Ausstellung eines Passes oder Reisepasses, Wohnungsan- und Abmeldung, Hundesteuer oder Beglaubigungen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner in unserer Verbandsgemeindeverwaltung.


/ Stundung von Forderungen

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Für die Stundung kommunaler Forderungen wenden sie sich bitte unmittelbar an die Stadt- / Gemeindekasse der zuständigen Körperschaft.


Für die Gewährung einer Stundung ist ein förmlicher Antrag erforderlich.

Dieser wird von vielen Kommunen, die das rlpDirekt-Formularsystem nutzen als Online-Formular angeboten. Wechseln Sie dazu zunächst auf die gewünschte Kommune (Regionalisierung) und wählen dann den Menüpunkt "Formulare" aus

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