Weitere Informationen über den Abfallkalender bzw. über die Abfallwirtschaft erhalten Sie auf den Seiten des Landkreis Germersheim: www.abfallwirtschaft-germersheim.de - Dort finden Sie ebenfalls die Abfallkalender zum Download.
Abfalltelefon der Kreisverwaltung Germersheim:
Tonnentausch | 07274 / 53-237 |
Abfallberatung | 07274 / 53-342 |
Buchhaltung | 07274 / 53-256 |
Kostenloses Servicetelefon Fa. SITA Rülzheim | 0800 / 2676266 |
Häckselplätze in der Verbandsgemeinde Bellheim
Häckselplätze in den Gemeinden Knittelsheim, Ottersheim und Zeiskam bieten Ihnen eine Möglichkeit, Baum- und Heckenschnitt zu entsorgen. Die Häckselplätze sind wie folgt geöffnet:
Öffnungszeiten Häckselplatz Knittelsheim
Ab Samstag dem 6. März 2021 ist der Häckselplatz wieder wöchentlich samstags von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
Nicht auf den Häckselplatz gehören:
Holzplatten, Holzbretter,
Holzkisten, Holzbalken, Dachlatten, Plastik, Drahtzäune, gebeiztes bzw.
gestrichenes oder sonst behandeltes Holz, großes Wurzelwerk, Küchenabfälle,
Obst, große Baumkronen.
Entsorgt werden kann:
Maximal 2 m langes und im
Durchschnitt 15 cm dickes Geäst, Zweige, Hecken und Rasenschnitt.
Bitte beachten:
Material, das den o.a. Vorschriften nicht entspricht, wird nicht angenommen.
Öffnungszeiten Häckselplatz Ottersheim
Samstags (Wieder ab Samstag dem 6. März 2021 geöffnet) | 13.00 - 15.00 Uhr |
Angenommen werden: |
|
Erfolgt eine Anlieferung von einem Gewerbetreibenden (z.B. Gartenbaubetrieb), kann diese ebenfalls angenommen werden, wenn nachgewiesen wird, dass das Grüngut aus Garten-/Pflegearbeiten bei einem privaten Haushalt stammt. Der Nachweis kann mit einer schriftlichen Bestätigung des Grundstückseigentümers erfolgen. | |
Falls Grüngut gebündelt angeliefert wird, ist dies nur mit kompostierfähiger Schnur möglich. | |
Keine Annahme |
|
Lagerung | Krautiges Material (Rasenschnitt) sollte vermischt mit holzigem Material gelagert werden. Keine punktuelle Anhäufung von Rasenschnitt. |
Öffnungszeiten Häckselplatz - Heckenplatz Zeiskam
Jeden 2. Samstag im Monat (Ganzjährig geöffnet) | 10.00 - 12.00 Uhr |
Angenommen werden: |
|
Erfolgt eine Anlieferung von einem Gewerbetreibenden (z.B. Gartenbaubetrieb), kann diese ebenfalls angenommen werden, wenn nachgewiesen wird, dass das Grüngut aus Garten-/Pflegearbeiten bei einem privaten Haushalt stammt. Der Nachweis kann mit einer schriftlichen Bestätigung des Grundstückseigentümers erfolgen. | |
Falls Grüngut gebündelt angeliefert wird, ist dies nur mit kompostierfähiger Schnur möglich. | |
Keine Annahme |
|
Lagerung | Krautiges Material (Rasenschnitt) sollte vermischt mit holzigem Material gelagert werden. Keine punktuelle Anhäufung von Rasenschnitt. |