⇑ / Landwirtschaftskammerbeitrag
Zuständige Mitarbeiter
Frau Halyna Holubnycha

Frau Vanessa Kaufhold

Frau Beate Risser

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Der Landwirtschaftskammerbeitrag entsteht mit der Grundsteuerschuld und wird im Zusammenhang mit der Grundsteuer A festgesetzt und auch erhoben. Gesonderte Bescheide über den Landwirtschaftskammerbeitrag ergehen somit nicht. Der Landwirtschaftskammerbeitrag wird dann erhoben, wenn dem Steuerpflichtigen ein Abgabenbescheid über Grundsteuer A erteilt wird. Bemessungsgrundlage ist der vom Finanzamt Speyer-Germersheim festgesetzte Grundsteuermessbetrag der Grundsteuer A. Der Hebesatz für den Landwirtschaftskammerbeitrag ist 100 v.H. des Grundsteuermessbetrages A.