⇑ / Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
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Leistungsbeschreibung
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind im BORIS.RLP Basisdienst mit Liegenschaften, Luftbild und Verwaltungsgrenzen einsehbar: https://www.geoportal.rlp.de/.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Gebühren fallen an?
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.