Abteilungen

Die Verbandsgemeindeverwaltung ist in vier Bereichen unterteilt. Nach Auswahl der gewünschten
Abteilung erhalten Sie Informationen über die Mitarbeiter sowie über die Dienstleistungen der
jeweiligen Abteilung.

/ Hundean- / -abmeldung

Zuständige Mitarbeiter

Frau Beate Risser

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Besucheradresse

Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 21
Schubertstraße 18
76756 Bellheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Anzeigepflicht ist in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.
An wen muss ich mich wenden?

Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug in die Gemeinde zu erfolgen.

Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde. Näheres hierzu regelt die jeweilige Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung.

Anträge / Formulare

An-, Ab- und Ummeldeformulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

Bemerkungen

Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich.

Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.

Bei sog. Kampfhunden beträgt die Steuer das 8-fache des normalen Steuersatzes.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bellheim


Die Formulare zur An- bzw. Abmeldung eines Hundes können Sie hier herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an die Verbandsgemeindeverwaltung übersenden.

Hundesteuer-Anmeldeformular
Hundesteuer-Abmeldeformular

Formulare

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