Abteilungen

Die Verbandsgemeindeverwaltung ist in vier Bereichen unterteilt. Nach Auswahl der gewünschten
Abteilung erhalten Sie Informationen über die Mitarbeiter sowie über die Dienstleistungen der
jeweiligen Abteilung.

/ Was muß ich bei einer Bestattung alles beachten?

Zuständige Mitarbeiter

Frau Judith Mayer

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Postadresse

Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 19
Schubertstraße 18
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Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Vor einer Bestattung muß der Sterbefall beurkundet werden. Die Bescheinigung über Sterbefall für die Bestattung wird bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Person verstorben ist, ausgestellt. Der Bestattungstermin wird dann vom Bestattungsunternehmen in Absprache mit den Angehörigen und der Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung festgelegt. Die Angehörigen müssen dann einen "Antrag auf Bestattung" stellen, in dem sie sich zur Herrichtung und Pflege sowie zur Übernahme der Bestattungsgebühren gemäß der Friedhofsgebührensatzung verpflichten.
Eine abschließende Entscheidung, welche Grabstätte in Frage kommt, trifft jedoch die Friedhofsverwaltung.
Für eine Bestattung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Bestattung
- Bescheinigung über Sterbefall für die Bestattung
- Bestattungsgenehmigung
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