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/ Kanalbenutzungsgebühren-Ermittlung der Abwassermenge für die Gebührenabrechnung-

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Leistungsbeschreibung

Kanalbenutzungsgebühren
-Ermittlung der Abwassermenge für die Gebührenabrechnung-



Die Bemessung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt. Berechnungseinheit für den Gebührensatz ist ein Kubikmeter Schmutzwasser.

Die Abwassermenge wird nach dem Ergebnis der Ablesung für die in einem dreimonatigen Zeitraum ermittelte Wassermenge berechnet. Als Ablesezeitraum gilt der 1. Oktober des laufenden Jahres bis zum 15. Januar des folgenden Jahres. Die Wassermenge wird mit einem Faktor von 4,33 multipliziert. Liegt die sich hierdurch ergebende Abwassermenge unter 35 Kubikmeter pro Person und Jahr, wird als Durchschnittsverbrauch diese Menge angesetzt. Ist der auf dieser Grundlage ermittelte Wasserverbrauch höher als der tatsächliche Jahreswasserverbrauch, so wird für die Berechnung letzterer zugrunde gelegt.

Hierzu haben wir nachstehende Berechnungsbeispiele aufgezeigt, die bei der Abrechnung des Schmutzwassers auftreten können.


1. Berechnungsbeispiel

Wasserverbrauch 01.01.-30.09. 165 m³
01.10.-31.12. 40 m³ x Faktor 4,33 = 173 m³
Gesamtverbrauch 205 m³

Der Gebührenabrechnung werden 173 m³ Schmutzwasser zugrunde gelegt, nachdem der Dreivierteljahresverbrauch (01.01.-30.09.) überschritten wird.


2. Berechnungsbeispiel

Wasserverbrauch 01.01.-30.09. 195 m³
01.10.-31.12. 40 m³ x Faktor 4,33 = 173 m³
Gesamtverbrauch 235 m³

Errechnete Schmutzwassermenge von 173 m³ erreicht nicht den Dreivierteljahresverbrauch (01.01.-30.09.) von 195 m³. Somit wird das gesamte Frischwasser auch als Abwasser berechnet = 235 m³. Bei dieser Konstellation wird eine weitere Vergleichsberechnung über die Personenzahl herangezogen. Zu berücksichtigen sind dann die im Monat Oktober aufgenommenen Personen bzw. gemeldete Personen auf dem Grundstück.

Bei einer Abwassermenge von 35 m³ pro Person und Jahr können dann folgende Berechnungen auftreten:


3 Personen x 35 m³ = 105 m³ Abwassermenge liegt unter 173 m³, Berechnung erfolgt deshalb aus 173 m³
(= 40 m³ x 4,33 Faktor)

6 Personen x 35 m³ = 210 m³ Abwassermenge liegt über 173 m³ aber unter dem Gesamtverbrauch 235 m³. Berechnung erfolgt in diesem Fall aus 210 m³.


3. Berechnungsbeispiel

Wasserverbrauch 01.01.-30.09. 89 m³
01.10.-31.12. 29 m³ X Faktor 4,33 = 125 m³
Gesamtverbrauch 118 m³

Ergibt sich aus dem Vierteljahr (01.10.-31.12.) x Faktor 4,33 ein höherer Verbrauchswert gegenüber dem Gesamtwasserverbrauch, so ist die Abwassermenge mit der gesamten Frischwassermenge gleichzusetzen. In diesem Fall Frischwassermenge = Abwassermenge = 118 m³.

Nach vorstehenden Berechnungsbeispielen ist es deshalb wichtig, dass die Wasserzählerstände der Oktoberablesung (01.10.-15.10.) der Verwaltung vorliegen. Bei Fehlen dieses Zählerstandes ist keine Berechnung der Abwassermenge möglich. In diesem Fall wird die Abwassermenge mit der gesamten Frischwassermenge gleichgesetzt.

Absetzungen von Wassermengen für Hausgärten

Auf der Grundlage vorgenannter Abwassermengenfestsetzung sind Absetzungen von Wassermengen für Hausgärten in der Verbandsgemeinde Bellheim nicht vorgesehen. Schon allein deshalb nicht, da der Verbrauch aus den Wintermonaten Oktober-Dezember ermittelt wird und hier ohnedies kein Spritzwasser für die Hausgärten anfällt.

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