Informationen von A bis Z

Haben Sie Fragen zur Ausstellung eines Passes oder Reisepasses, Wohnungsan- und Abmeldung, Hundesteuer oder Beglaubigungen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner in unserer Verbandsgemeindeverwaltung.


/ Zweitpass beantragen

Zuständige Mitarbeiter

Frau Nicole Fend

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Postadresse

Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 17
Schubertstraße 18
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Frau Silvia Stadel

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Besucheradresse

Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: Raum 17
Schubertstraße 18
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Frau Sonja Theuer

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Das ändert sich nur, wenn Sie berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen können.

Beispiel: Sie wollen in einen Staat einreisen, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

Die Gültigkeit des Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass, welcher als Zweitpass ausgestellt wird, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.

Voraussetzungen

  • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
    • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
      • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
      • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
      • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise „Weltreisende“) reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles biometrisches Foto
  • Nachweis über das berechtigte Interesse, zum Beispiel:
    • schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers,
    • Buchungsbestätigungen,
    • Flugtickets;
  • wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
    • Ausweis der abholenden Person,
    • Vollmacht;

Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Das gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung lediglich einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt hatten, zum Beispiel den Registrierschein des Bundesverwaltungsamts. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

Welche Fristen muss ich beachten?

Zweitpass

Geltungsdauer: 6 Jahre

vorläufiger Zweitpass

Geltungsdauer: 1 Jahr

Rechtsgrundlage

§ 1 Paßgesetz (PaßG)

§ 15 Passverordnung

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