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/ Abfallgebühren im Landkreis Germersheim

Leistungsbeschreibung

Auszug aus der ab 2004 geltenden Abfall-Gebührensatzung für den Landkreis Germersheim

Die nachstehenden Gebühren sind gültig ab dem 01.01.2004:

1. Die Jahresgebühr beträgt für Grundstücke, die nur Wohnzwecken dienen und für gemischt genutzte Grundstücke:

1.1 Restmülltonne
Die Jahresgrundgebühr für die Restmülltonne mit je 8 bzw. 13 Entleerungen beträgt für eine:

80 l-Tonne 120,00 €/Jahr (inkl. 8 Entl.)
120 l-Tonne 198,00 €/Jahr (inkl. 13 Entl.)
240 l-Tonne 393,00 €/Jahr (inkl. 13 Entl.)
770 l-Tonne 1.263,00 €/Jahr (inkl. 13 Entl.)
1100 l-Tonne 1.803,00 €/Jahr (inkl. 13 Entl.)

1.1.2 Biotonne
Die Jahresgrundgebühr für die Biotonne mit je 13 Entleerungen beträgt für eine:

80 l-Tonne 51,00 €/Jahr (inkl. 13 Entl.)
120 l-Tonne 75,00 €/Jahr (inkl. 13 Entl.)
240 l-Tonne 150,00 €/Jahr (inkl. 13 Entl.)
770 l-Tonne 462,00 €/Jahr (inkl. 13 Entl.)


1.2 Papiertonne
Die Jahresgebühr für die Papiertonne beträgt für eine:

120 l-Papiertonne 12,00 €/Jahr
240 l-Papiertonne 21,00 €/Jahr
770 l-Papiertonne 69,00 €/Jahr
1100 l-Papiertonne 99,00 €/Jahr

2. Die Jahresgebühr beträgt für Gewerbemüll:

2.1 Restmülltonne
Die Jahresgrundgebühr für die Restmülltonne mit je 8 bzw. 13 Entleerungen beträgt für eine:

Restmüll
80 l-Tonne 99,00 €/Jahr inkl. 8 Entl.)
120 l-Tonne 168,00 €/Jahr (inkl. 13 Entl.)
240 l-Tonne 336,00 €/Jahr (inkl. 13 Entl.)
770 l-Tonne 1.077,00 €/Jahr (inkl. 13 Entl.)
1100 l-Tonne 1.1539,00 €/Jahr (inkl. 13 Entl.)

2.2 Die Jahresgebühr für die Papiertonne siehe 1.2

3. Leistungsgebühr
Wenn Ihre Restmüll- oder Biotonne öfter als 8 bzw. 13mal pro Jahr geleert wird, fällt für jede weitere Leerung folgende Leistungsgebühr an:

Restmüll
80 l-Tonne 2,60 €
120 l-Tonne 3,90 €
240 l-Tonne 7,80 €
770 l-Tonne 25,10 €
1100 l-Tonne 35,80 €

4. Die Gebühr für den Umtausch von Müllbehältern beträgt für das Aufstellen, Abholen und Tauschen von Müllbehältern für einen:

Müllgroßbehälter 80 bis 240 l 5,00 €
Container von 770 bis 1100 l 9,00 €
Anfahrpauschale 4,00 €


Anmerkung:
Werden während des Jahres 2004 die Anzahl bzw. die Größe der Abfallgefäße geändert, bleiben die festgesetzten Vorausleistungen für 2004 bestehen. Sollten sich Überzahlungen ergeben, werden diese mit dem nächsten Gebührenbescheid Anfang 2005 verrechnet.

Die Müllentsorgung im Verbandsgemeindegebiet liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Germersheim. Sollten Sie diesbezüglich Fragen, Beschwerden, Änderungswünsche o.ä. haben, so wenden Sie sich bitte an die

Kreisverwaltung Germersheim
Abfallreferat
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Tel.: 07274 / 53237 oder 07274 / 53242
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