Informationen von A bis Z

Haben Sie Fragen zur Ausstellung eines Passes oder Reisepasses, Wohnungsan- und Abmeldung, Hundesteuer oder Beglaubigungen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner in unserer Verbandsgemeindeverwaltung.


/ Ausweise und Dokumente / Ausweise / Personalausweis melden wegen Verlust

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

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