Neue Verkehrsführung rund um die Schulen in Bellheim

Der Gemeinderat Bellheim beschäftigt sich bereits seit einigen Jahren mit der Verkehrssituation rund um die Schulen. Das Planungsbüro Schulbaum wurde mit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes beauftragt. Nach Abstimmung mit dem zuständigen Ausschuss wurde dieses Konzept in einer Anwohnerversammlung am 21.01.2026 vorgestellt und vom Gemeinderat in der Sitzung am 23.04.2026 – zunächst als Verkehrsversuch - beschlossen. Das Verkehrskonzept beinhaltet sowohl Änderungen in der Verkehrsführung sowie hinsichtlich der Parksituation: 

Einbahnstraßenregelung

In der Prälat-Storck-Straße, Forststraße, Linienstraße und Schulstraße wird eine Einbahnstraßenregelung gemäß beigefügtem Plan umgesetzt. Der Radverkehr wird weiterhin in beide Richtungen zugelassen und dementsprechend beschildert. Die Zufahrt zum Parkplatz der ehemaligen Schneiderhalle ist nach wie vor von beiden Seiten möglich.

Hinweis: Der Plan enthält lediglich die Beschilderungen für den fließenden Verkehr. Die neuen Parkregelungen sind nachstehend aufgeführt.

Parkregelungen

In der Prälat-Storck-Straße und der Forststraße (zwischen Prälat-Storck-Straße und Linienstraße) wird beidseitig ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet. Das Parken ist in diesen Bereichen ist nicht mehr möglich.

In der Linienstraße und der Schulstraße, ab Einmündung Forststraße bis Einmündung Birkenweg, wird das Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt; im Übrigen gilt auch hier beidseitig ein absolutes Halteverbot. In der Schulstraße entstehen entlang des Grundschulgebäudes mehrere Kurzzeitparkplätze; hier ist das Parken an Schultagen zwischen 07:30 Uhr und 16:30 Uhr mit Parkscheibe für max. 30 Minuten zulässig.

Um die entsprechenden Markierungsarbeiten umzusetzen, wurden in den betroffenen Bereichen bereits Halteverbotsschilder aufgestellt mit dem Zusatz, dass diese ab dem 20.10.2026, 07.00 Uhr gelten. Bis dahin sind sämtliche Fahrzeuge aus den genannten Bereichen zu entfernen! Sollten sich dennoch parkende Fahrzeuge in den genannten Bereichen befinden, werden diese kostenpflichtig abgeschleppt!

Nach Beendigung der Markierungsarbeiten wird die übrige Beschilderung aufgestellt, so dass die neue Verkehrs- und Parkregelungen im Laufe des 20.10.2026 in Kraft treten. 

Wir bitten alle Anwohner und Bürger um Beachtung und Verständnis.


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